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Ausgaben senken
Was gehört zu Wohnfläche?
In einigen Mietverträgen wird bezüglich der Wohnungsfläche etwas übertrieben. Leider hat dieser Umstand meistens gleich mehrere Nachteile für Euch!
1. Ihr bezahlt die nicht vorhandene Wohnfläche
2. Ihr bezahlt Nebenkosten für die nicht vorhandene Wohnfläche
3. Die Höhe der Hausratversicherung richtet sich meistens nach der Wohnfläche
Eine genaue Messung der tatsächlichen Wohnfläche bringt genau Aufschluss darüber, ob der Vermieter zu viel Miete kassiert oder die tatsächlichen Ausgaben angemessen sind.
Da sich meistens auch die Nebenkosten nach der Wohnfläche richten, kann ggf. auch hier zu viel bezahlt werden und die kleine Ungenauigkeit im Mietvertrag verschlingt Euer Geld.
Damit man nun die Wohnfläche richtig berechnen kann, muss die Kenntnis über die Zugehörigkeit der Flächen vorhanden sein.
Diese findet Ihr in der unteren Tabelle.
Gesetzeslage
Gesetzesgrundlage ist die Wohnflächenverordnung. Diese ist seit Anfang 2004 für den öffentlich geförderten Wohnungsbau verbindlich.
Die Wohnflächenverordnung ist ebenfalls verbindlich, wenn im Mietvertrag keine weiteren Angaben zur Wohnraumberechnung angegeben sind.
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Räume und Flächen
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gehöt zur Wohnfläche |
Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung |
NEIN |
Abstellräume innerhalb der Wohnung |
JA |
Garagen, Carport |
NEIN |
Keller, Waschküchen, Trockenräume |
NEIN |
Wohnräume, Küche, Bad und WC |
JA |
Flur |
JA |
Treppenhaus |
NEIN |
ungeheizter Wintergarten |
NEIN |
beheizter Wintergarten |
JA |
Balkon oder Terrasse |
normal zu 25 % |
- bei besonders guter Ausstattung oder Lage 50%, |
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Dachschrägen oder andere Raumteile mit einer Höhe unter 1 Meter |
NEIN |
Dachschrägen oder andere Raumteile mit einer Höhe |
zu 50 % |
Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen, die höher als 1,50 Meter sind und deren Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt |
NEIN |
Türnischen |
NEIN |
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Rechtslage
Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % unter der angegebenen Wohnfläche im Vertrag, solltet Ihr die Miete mit dem Vermieter zusammen mindern und eine Rückzahlung aushandeln.
Auf jeden Fall muss die Betriebskostenabrechnung angepasst werden.
Die Wohnflächenangaben mit einer Zirka- Größe im Vertrag ändert daran nichts.
Beispiel:
Die Mietwohnung ist 15 Prozent kleiner als im Vertrag angegeben.
Die Miete kann um 15 Prozent gekürzt werden.
Außerdem kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter die Betriebskosten neu berechnet und zu viel gezahlte Beträge rückwirkend erstattet.